Welche Änderungen betreffen Sie?
Handelsregister- & Statutenänderungen
In folgenden Fällen genügt eine Handelsregisteränderung
- Neue Person(en) eintragen
- Eingetragene Person(en) ändern
- Eingetragene Person(en) löschen
- Stammanteile übertragen
- Firmenadresse ändern
(sofern politische Gemeinde nicht ändert)
Auswirkungen
Kosten
De Kosten sind gering.
In folgenden Fällen ist eine Statutenänderung notwendig
- Firmenname ändern
- Firmensitz verlegen (neue politische Gemeinde)
- Rechtsformzusatz GmbH oder AG in andere Sprachen übersetzen lassen
- Firmenzweck ändern
- Revisionsstelle wählen bzw. abwählen
- Vollliberierung, Kapitalerhöhung, Änderung Stückelung Stammanteile, (Liquidation)
Auswirkungen
Kosten
Die Kosten sind wesentlich höher, da ein Notar die Statuten beglaubigen und eine öffentliche Urkunde beurkunden muss.